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8. April 2024

Dieses Dokument formuliert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und faire Zusammenarbeit zwischen unseren Kunden und Keel Marktideen AG (nachfolgend KMi).

Die Beziehung Keel Marktideen AG zum Kunden

Eine Beziehung auf Augenhöhe: Wir möchten mehr sein als ein blosser Zulieferer sein. Wir möchten, dass der Kunde uns als Partner betrachtet und uns in strategische Überlegungen einbezieht. Wir behandeln alle Informationen vertraulich.

Unser Ziel ist es, langfristige Beziehungen mit unseren Kunden aufzubauen. Die Treue ist bei uns gegenseitig: Wir vermeiden nach Möglichkeit für direkte Wettbewerber unserer Kunden zu arbeiten. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass wir zwei Kunden aus derselben Branche betreuen können. Wir sind stolz auf die Resultate unserer Arbeit und berichten regelmässig über unsere Mandate und Projekte in unseren digitalen Medien sowie gelegentlich in der Fachpresse. Bei öffentlich zugänglichen Arbeiten gehen wir ohne Einspruch von einem stillschweigenden Einverständnis aus.

Teamwork mit Keel Marktideen AG

Basiert auf drei wichtigen Faktoren: klare Ziele, klare Rollen und klare Termine.

  • Wir stellen sicher, dass wir genau verstehen, was der Kunde erwartet, indem wir ein schriftliches Briefing und eine persönliche Besprechung durchführen.
  • Die Aufgaben sind genau verteilt und es ist exakt definiert, welche Leistungen KMi erbringt und was der Kunde liefert.
  • Klare Termine sind wichtig, um verbindlich anzugeben, wer was bis wann liefern muss. Damit das Projekt nicht verzögert wird, ist es ebenso wichtig, dass auch der Kunde seine Aufgaben termingerecht erledigt.

Änderungen von Zielen, Rollen oder Terminen im Projektverlauf führen immer zu einem Mehraufwand. Sollte der Kunde diese Änderungen verursachen, behält sich KMi vor, diesen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

Je nach Aufgabe kann KMi Drittparteien (Medien, Lieferanten, Freelancer, usw.) im Namen des Kunden beauftragen. Dies geschieht jedoch nur mit kundenseitiger Zustimmung. KMi wird ausserdem Drittparteien als Unterbeauftragte hinzuziehen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag arbeiten. Wir möchten betonen, dass alle Verpflichtungen von KMi gegenüber den Kunden auch für externe Partner gelten.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der festgelegten Leistungen im erforderlichen Umfang aktiv und unentgeltlich mitzuwirken. Hierzu muss der Kunde:

  • projektbezogen, kompetente und fachlich ausgewiesene Mitarbeiterressourcen im notwendigen Umfang kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Ansprechpartner definieren, welche für das Treffen und die Herbeiführung von Entscheiden befugt sind.
  • benötigte Daten und Informationen in der erforderlichen Qualität bereitstellen und, sofern nichts anderes vereinbart wurde, diese entsprechend pflegen.
  • die Lieferobjekte im notwendigen Umfang überprüfen und vor der operativen Nutzung freigeben das Arbeitsresultat abnehmen.

Verzögerung und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.

Typischer Leistungsumfang bei Website-Auftritten

Layoutentwürfe: Die Erstellung einer Website umfasst in der Regel einen Entwurf des grafischen Layouts der Eintrittsseite und einer Folgeseite in Ausprägungen für Smartphone, Tablet und Desktop. Änderungswünsche und weitere Entwürfe werden nach Aufwand berechnet.

HTML-Codierung: Die Webpräsenz wird, für die zur Zeit der Auftragserteilung aktuellen Browserversionen von Desktop und mobilen Geräten erstellt.

Abfüllen der Webinhalte («Mapping»): KMi stellt die Website mit allen geforderten Features und Templates als fertigen «Rohbau» und entsprechenden Dummy-Seiten zur Verfügung. Das effektive Abfüllen / Mapping aller Inhalte (Texte, Bilder, Videos, etc.) ist in der Offerte nicht enthalten, weil auch nicht im Voraus kalkulierbar – und ist daher Gegenstand separater Abmachung.

Übersetzungen: Übersetzungen in weitere Sprachen sind in den Offerten nicht inbegriffen. Falls funktionale Übersetzungen (bspw. in TYPO3-Extensions) verfügbar sind, werden diese verwendet. Die Texte sind durch den Kunden oder ein externes Übersetzungsbüro in digitaler Form zu liefern. Auf Wunsch des Kunden beauftragt KMi ein externes Büro mit der Übersetzung der Texte. Die Kosten zzgl. 10 % Verwaltungshonorar gehen zulasten des Kunden.

Projektabschluss: Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die im Angebot vereinbarten Leistungen erbracht wurden und das Ergebnis an den Kunden übergeben wurde. Die Kontrolle der (Web-) Inhalte unterliegen in der Verantwortung des Kunden.

Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit durch die Abnahme des Resultats oder implizit durch die Freigabe zur Online-Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine hundertprozentige Kompatibilität aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist. Es ist auch nicht realistisch, in der Leistungsvereinbarung alle Eventualitäten abzudecken. Wir orientieren uns jedoch stets an den markt- und medienüblichen Standards (vgl. caniuse.com) und gewährleisten somit einen angemessenen Toleranzbereich. Mängel, die zweifelsfrei durch KMi verursacht wurden, müssen spätestens 15 Tage nach Projektabschluss gemeldet werden, damit KMi diese beheben kann.

Zeigen sich bei der Prüfung erhebliche Mängel, so wird die Genehmigung zurückgestellt. KMi behebt unverzüglich die Mängel und fordert den Kunden zu einer zweiten gemeinsamen Prüfung von höchstens fünf Arbeitstagen auf, deren Ergebnis Gegenstand eines Abnahmeprotokolls ist. Kann innert 30 Arbeitstagen nach der Zurückstellung kein fehlerfreies Funktionieren des Vertragsgegenstandes erwirkt werden, können beide Parteien unter Rückgabe des Geleisteten vom Vertrag zurücktreten.

Die Genehmigung des Vertragsgegenstandes schliesst allfällige versteckte Mängel mit ein.

Wir garantieren, dass erteilte Aufträge sorgfältig ausgeführt werden und der zugesicherte Leistungsumfang wie vereinbart geliefert wird.

Verrechnung von Aufwand für Projektmanagement

KMi erbringt als Fullservice-Agentur neben den strategischen und kreativen Leistungen auch vielseitige Leistungen im Projektmanagement. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Projektleitung: Planung und Durchführung von Briefings, Präsentationen und anderen Besprechungen (intern/extern; persönlich/telefonisch) sowie Organisation von Projektteam und Projektablauf
  • Beratung: Studium und Beurteilung von kundenseitigen Unterlagen sowie Empfehlungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen
  • Qualitätssicherung: Prüfung von Zwischen- und Endergebnissen durch die Projektleitung, inkl. Kontrolle von Lektorats, Korrekturen, Übersetzungen und Gut-zum-Druck-Dokumenten
  • Projektkoordination: Unterstützende und koordinierende Tätigkeiten des Projektmanagements, agenturintern und im Dialog mit Kunden/Projektpartnern
  • Projektdokumentation: Erstellen, Aktualisieren und Bereitstellen von Terminplänen, Aktennotizen, Statusreports, Auswertungen und anderen Dokumenten
  • Produktionsmanagement: Evaluation, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Leistungsüberwachung bei Druckaufträgen und anderen externen Produktionen
  • Media: Mediaplanung, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Disposition in Werbemedien sowie ggf. Briefing und Koordination mit externen Mediaagenturen

Diese Leistungen sind in unseren Angeboten und Rechnungen unter «Projektleitung» aufgeführt und werden auf Basis der Stundenansätze kalkuliert.

Gestaltung von Angeboten und Rechnungen

Unsere Angebote und Rechnungen gestalten wir detailliert und transparent. Wir führen alle Leistungen einzeln auf und kommunizieren transparent die fixen, marktüblichen Stundensätze für jede Leistung in unseren Angeboten und Rechnungen.

Unsere Kunden können sich auf die offerierten Kosten verlassen. Bitte beachten Sie, dass Angebote, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, als grober Richtpreis zu verstehen sind. Bis zu einem Betrag von CHF 10'000 kann der Aufwand auch als Kostendach definiert werden. Darüber hinaus gehende Beträge werden – ausser explizit gekennzeichnet – immer als Kostenschätzung verstanden. Es kann bei einzelnen Teilleistungen zu Abweichungen zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Aufwand kommen. Mehrleistungen, die während des Projektverlaufs vom Kunden gewünscht werden und Mehraufwand verursachen, werden separat abgerechnet. Alle nach Projektbeginn verlangten Arbeiten gelten automatisch als Mehrleistung.

Klein- und Routinearbeiten bis zu 8 Stunden pro Monat werden ohne vorgängiges Angebot nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt insbesondere für Web-Updates und Datenhandling. Wir führen für jeden Kunden ein Projekt «Web-Updates» bzw. «Datenhandling».

Externe Lieferanten stellen dem Kunden ihre Leistungen ohne Zuschläge oder Kommissionen in Rechnung. Ein vorheriges Angebot ist in der Regel vorausgesetzt.

Mehr Klarheit bei Angeboten über CHF 30’000

Um für mehr Klarheit bei Angeboten über CHF 30'000.– zu sorgen, vermerken wir im Angebot einen Zahlungsplan mit Teilrechnungen.
Bei Neukunden stellen wir bei Auftragserteilung eine Akontorechnung über 30 % des Angebots aus.

Schutz von Daten und Dokumenten

Wir legen grossen Wert darauf, wie wir Daten und Dokumente schützen und gewährleisten dies so gut wie möglich. Wir behandeln alle Unterlagen und Daten, die uns von unseren Kunden anvertraut werden, vertraulich und geben sie auf Wunsch nach Projektabschluss gerne zurück.

Digitale Dokumente von realisierten Projekten werden von uns strukturiert für mindestens zwei Jahre aufbewahrt und durch einen klar definierten Backup-Prozess gesichert. Der Zugriff auf unsere Server ist nur mit Passwort möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keinen lückenlosen Schutz garantieren können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für einen besonderen Schutz von Daten und Dokumenten zu sorgen, da bei Verlust oder Missbrauch schwerwiegende Konsequenzen drohen könnten.

Umgang mit geistigem Eigentum

Wir verwenden nur Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte, für die wir die nötigen Lizenzrechte besitzen. Wir gehen davon aus, dass auch unsere Kunden sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten. Bitte beachten Sie, dass KMi nicht für Verletzungen von Urheberrechten durch den Kunden haftbar gemacht werden kann, z.B. mittels an uns übergebene Vorlagen.

Die Urheberrechte für kreative Werke, die wir für unsere Kunden entwickeln, wie Konzepte, Bilder, Animationen, Datenbanken und Programme, verbleiben bei KMi. Sobald die Projektrechnung vollständig beglichen wurde, gehen die Nutzungsrechte für den im Projekt definierten Anwendungszweck an den Kunden über. Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsrechte von Dritten wie Models, Fotografen, Bildagenturen, Musikern und Sprechern gesondert geregelt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass eine Weiterverwendung des Konzepts über diesen Rahmen hinaus nur nach Absprache mit KMi erlaubt ist und separat vergütet werden muss. Dies gilt insbesondere für Konzepte, die ohne Beteiligung von KMi realisiert werden, sowie für nachträgliche Bearbeitungen, Weiterentwicklungen und Kommerzialisierungen, wie beispielsweise die Übertragung von Kreativkonzepten oder Quellcodes an Dritte. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch die von KMi im Rahmen eines Auftrags erstellten Daten gegen eine Entschädigung für das Datenhandling zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Übertragung der Rechte geregelt und abgegolten ist.

Sollten Sie Kampagnen planen, die ohne weitere Agenturleistung aussergewöhnlich häufig oder langfristig im Einsatz bleiben, können wir gerne eine Nutzungsgebühr zusätzlich zur Entschädigung des Arbeitsaufwands vereinbaren.

Sämtliche Rechte an Konzepten und Designs, die von KMi erstellt wurden, ob entgeltlich oder unentgeltlich, aber nicht realisiert wurden, verbleiben bei KMi und dürfen ohne unser Einverständnis nicht verwendet werden. Wir behalten uns das Recht vor, ein von unserer Agentur entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.

In folgenden Fällen wird keine Haftung übernommen

  • Wenn der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde.
  • Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von KMi verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting-Provider oder den Entwickler eines OpenSource-Programms.
  • Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden getroffen wurde.

Eine über den Wert unserer erbrachten Dienstleistungen hinausgehende Haftung für Schäden wird durch KMi nicht übernommen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.

Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen KMi und der Kunde alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die ordentlichen Gerichte in St. Gallen zuständig. Es gilt Schweizer Recht.

Haftung – Gewährleistungsfreizeichnung

Soweit gesetzlich möglich wird die Haftung der KMi (Wandelung, Minderung, Schadenersatz) für sämtliche nach der Genehmigung möglicherweise noch auftretende Mängel des Vertragsgegenstandes ausgeschlossen.

Haftungsausschluss, -beschränkung

Die Vertragsparteien haften für alle anderen Schäden aus Vertragsverletzungen, wenn sie nicht beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung ist auf 20 % der gesamten Vergütung, höchstens jedoch CHF 20'000.00, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Verletzt eine der Vertragsparteien die Geheimhaltungspflichten, so schuldet sie der anderen eine Konventionalstrafe, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Konventionalstrafe beträgt 10% der gesamten Vergütung, höchstens jedoch CHF 10'000.00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung der Geheimhaltungspflicht.

Anwendbares Recht

Insoweit die AGB  und/oder ein schriftlicher Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff OR). Die Geltung der Bestimmungen des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort von KMi.

Inkrafttreten

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen traten am 20. März 2024 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

Hinweis

Wenn Sie in unseren Geschäftsbedingungen etwas Wichtiges vermissen, sind wir froh um den Hinweis. Individuelle Fragen zur Zusammenarbeit beantworten wir gerne im persönlichen Gespräch.

eMail+41 71 220 20 50